Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich auch künftig für jede neue Marke oder Geräteart neu bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Die Registrierungspflicht nach ElektroG wird für jeden Hersteller nicht nur einmal persönlich begründet, sondern ist marken- und geräteartbezogen und entsteht deshalb jeweils neu, wenn eine weitere Marke oder Geräteart in Verkehr gebracht wird (gemäß Urteil Bundesverwaltungsgericht 7C9.09)
Zudem stellte das Gericht klar, dass Händler Geräte registrieren müssen, wenn der Hersteller zwar im Herstellerverzeichnis der EAR gelistet ist, aber dort nicht selbst mit den betroffenen Marken oder Gerätearten registriert ist.
Quelle: EUWID Ausgabe 22/2010
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