Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil (7C 20.09) vom 23. September 2010 bestätigt, dass auch selbständig in Verkehr gebrachte Zusatzteile unter das ElektroG fallen.
Dieses Urteil bezieht sich auf Netz- und Stecknetzteile. Es kann auch auf andere Geräte wie z.B. USB-Sticks und Ladegeräte übertragen werden.
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