Laut ElektroG müssen die betroffenen Hersteller sicherstellen, dass die Entsorgung ihrer Altgeräte gesichert ist. Auch nach dem Marktaustritt des Herstellers. Dafür müssen Sie zur Registrierung bei der Stiftung EAR nachweisen, dass Sie einen entsprechenden Garantievertrag abgeschlossen haben. Der Garantievertrag beinhaltet die voraussichtliche Registrierungsgrundmenge für ein Jahr und muss der Stiftung EAR vorgelegt werden.
Das ElektroG nennt dazu verschiedene Garantielösungen:
- Bankbürgschaft - sie bindet aber langfristig Kapital und ist dadurch nur für Kleinstinverkehrbringer ratsam
- Recycling-Versicherung - diese werden in Verbindung mit verschiedenen Garantiegemeinschaften angeboten und variieren bei den jährlichen Kosten sehr stark
- Kollektive Sicherungssysteme (Garantiemodelle) - hier schließen sich mehrere Hersteller zusammen und minimieren dadurch das Risiko des Ausfalls. Im Regelfall basieren diese Modelle ebenfalls auf Grundlage einer Versicherung
Die Kosten der einzelnen Garantiemodelle sind sehr unterschiedlich. Nur mit einer speziellen Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse des Herstellers kann der optimale Garantiegeber gefunden werden. Hierbei ist zu beachten, das die Garantie jeweils nur für ein Jahr Gültigkeit hat und zu Beginn des nächsten Jahres erneut bei der Stiftung EAR hinterlegt werden muss. Auch die Garantiekosten fallen Jahr für Jahr an.
Wir kennen uns aus und finden den besten und kostengünstigsten Garantiegeber für Sie. Gerne führen wir auch die jährlich wiederkehrenden Arbeiten für Sie aus.
Sie wünschen ein individuelles Angebot oder weitere Informationen? Gerne. Dann senden Sie uns einfach eine Mail oder nutzen unser Kontaktformular.
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