Bevor Geräte, die unter das ElektroG fallen, in Deutschland vertrieben werden dürfen, müssen diese Geräte bei der Stiftung EAR erstmalig registriert werden.
Dafür bedarf es einiger Grundvoraussetzungen:
- die Geräte müssen einer Kategorie und einer Geräteart zugeordnet werden
- die voraussichtlich in Verkehr gebrachten ElektroG-Gewichte müssen bekannt sein
- der Markenname und der Herstellername müssen mit Bildmaterial dokumentiert werden
- es muß eine insolvenzsichere Garantie nachgewiesen werden, die durch einen Treuhänder zu verwalten ist
- es ist ein Entsorger anzugeben, der im Falle einer Abholanordnung mit der Durchführung beauftragt wird
Für die Punkte 4 und 5 finden Sie weitere Informationen in unseren Angeboten "Auswahl Garantiegeber" und "Auswahl Entsorger".
Bitte beachten Sie:
- dass eine Registrierung bei der Stiftung EAR bei Vorlage aller notwendigen Daten trotzdem bis zu 8 Wochen dauern kann - bei Rückfragen kann sich dieser Zeitraum entsprechend verlängern
- das nicht registrierte Produkte in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängt werden. Auch eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf sofort untersagt, können die Folgen sein
Vertrauen Sie uns als Spezialisten - gerne führen wir die Registrierungsarbeiten für Sie duch.
Sie wünschen ein individuelles Angebot oder weitere Informationen? Gerne. Dann senden Sie uns einfach eine Mail oder nutzen unser Kontaktformular.
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