Unternehmen, die sich nicht registriert haben, dürfen in Deutschland die betroffenen Produkt nicht verkaufen! Bußgelder von bis zu 50.000 € oder eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf stoppt, können die Folgen sein.
Das gilt auch, wenn die Registrierung für bestimmte Produktgruppen fehlt. Beispiel: Ein Computerhersteller nimmt Kameras in den Vertrieb auf. Für die Kameras ist eine Ergänzungsregistrierung notwendig, da sie unter eine andere Kategorie fallen.
WICHTIG: Bei einer fehlenden Registrierung eines Herstellers gehen die Lasten und Pflichten direkt auf den vertreibenden Händler über!
Jeder Händler ist verpflichtet, vor dem Verkauf eines Produktes die ordnungsgemäße Registrierung des Produktes in der Herstellerdatenbank der EAR zu prüfen. Eine schriftliche Bestätigung des Herstellers reicht nicht aus! Mehr dazu hier!
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