Die Entsorgung der Altgeräte muss von den Herstellern sichergestellt werden. Dazu ist der Vertragsabschluss mit einem Entsorger(-konsortium) nahezu unumgänglich. Denn die EAR, die für die Koordinierung der Abholung verantwortlich ist und die entsprechenden Informationen an die Hersteller weitergibt, achtet bei der Vergabe der Abholaufträge nicht auf räumliche Nähe. So kann ein Hersteller mit Sitz in München muss möglicherweise einen gefüllten Container in Rügen abholen und entsorgen lassen.
Die Reihenfolge der Abholaufträge richtet sich nach einem Algorithmus, dem der EAR-Server folgt. Während also Hersteller mit großen Mengen häufig einen Abholauftrag erhalten, werden Unternehmen mit kleinen Mengen seltener beauftragt. Entsprechend des Zufallprinzips kann es durchaus vorkommen, dass sich im abzuholenden Container möglicherweise kein einziges Ihrer Produkte befindet.
Welcher Entsorger der Richtige ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Wichtig ist, dass der Entsorger bundesweit tätig ist und den Vorschriften des ElektroG entspricht. Viele Unternehmen achten auf einen günstigen Preis, andere legen mehr Wert darauf, dass die Verwertung vollständig in Deutschlands durchgeführt wird. Für manche steht auch die Verwertung durch soziale Einrichtungen im Vordergrund.
Wir finden in Absprache mit Ihnen den für Sie optimalen Entsorger, da wir durch unser permanentes Monitoring höchste Markttransparenz erreichen. Durch unsere Unabhängigkeit orientieren wir uns ausschließlich an Ihren Vorgaben und Bedürfnissen.
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