Laut ElektroG müssen die betroffenen Hersteller sicherstellen, dass die Entsorgung ihrer Altgeräte langfristig sichergestellt ist. Also auch, wenn der Hersteller nicht mehr am Markt tätig ist. Dafür muß zur Registrierung nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Garantievertrag abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag muss der Stiftung EAR vorgelegt werden.
Das ElektroG nennt dazu verschiedene Garantielösungen (Bankbürgschaft, Versicherung oder kollektive Sicherungssysteme).
- Eine Bankbürgschaft bindet langfristig Kapital und verschlechtert dadurch das Basel II-Rating.
- Recycling-Versicherungen werden von Versicherungsunternehmen angeboten.
- In kollektiven Sicherungssystemen (Garantiemodelle) schließen sich mehrere Hersteller zusammen und minimieren dadurch das Risiko eines Ausfalls – und damit auch die Kosten.
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