Alle betroffenen Hersteller und Importeure sind verpflichtet, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) zu registrieren. Für die Registrierung ist vor allem der Nachweis einer Garantie wichtig. Diese Garantie soll sicherstellen, dass der Hersteller auch nach einem möglichen Austritt aus dem Markt für die Entsorgung seiner Altgeräte aufkommt. Für die Verwaltung der Garantie benötigen Sie einen Treuhänder. Der Treuhänder gewährleistet, dass die weitere Entsorgung im Schadensfall sichergestellt ist.
Laut Stiftung EAR dauert das Registrierungsverfahren zwischen 2 und 8 Wochen. Bei erforderlichen Rückfragen der Stiftung EAR kann sich die Bearbeitungszeit noch verlängern.
Um die Abholanordnungen der EAR durchführen zu können ist es sinnvoll, einen Vertrag mit einem bundesweit tätigen Entsorgsunternehmen abzuschließen.
Nach Abschluss der Registrierung müssen bei der EAR regelmäßig (monatlich) die in Verkehr gebrachten Mengen im Onlineportal der EAR hinterlegt werden. Auch die durchgeführten Abholaufträge müssen bei der EAR ausgetragen werden.
Unternehmen, die sich nicht registriert haben, dürfen in Deutschland die betroffenen Produkt nicht verkaufen! Bußgelder von bis zu 50.000 € oder eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf stoppt, können die Folgen sein.
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