Unter das ElektroG fallen a l l e Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Eine Auflistung dieser Geräte hat die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) zusammengestellt.
Für einige Produkte existieren Ausnahmeregelungen. So sind beispielsweise Produkte nicht betroffen, deren primäre Funktion von der elektrischen Nutzung abhängt (z.B. eine Puppe mit Sprachmodul) oder die ortsfest installiert sind.
Keine Rolle spielt, dass einige Produkte möglicherweise niemals entsorgt werden, weil sie sehr hochwertig sind. Auch dann muss Ihr Unternehmen den Vorschriften des ElektroG nachkommen.
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